Detmolder mit ausländischen Wurzeln wählen den Integrationsrat
Bild: Stadt Detmold
Wahl findet gemeinsam mit der Kommunalwahl am 14. September statt.
Bei der Kommunalwahl am 14. September sind die Detmolderinnen und Detmolder aufgerufen, eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt, den Stadtrat, das Landratsamt und den Kreistag zu wählen. Einige haben darüber hinaus das Recht, den Integrationsrat zu wählen.
Dieses Gremium setzt sich zusammen aus gewählten und vom Stadtrat bestellten Mitgliedern. Der Integrationsrat stellt sicher, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Einwanderungsgeschichte bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Er kann Anträge an den Bürgermeister stellen, Anregungen geben und interkulturelle Akteure in Detmold unterstützen. Deshalb beschäftigt sich ein Integrationsrat beispielsweise mit Themen wie Antidiskriminierung, interkultureller Öffnung der Verwaltung, politischer Bildung und vielem mehr.
Wahlberechtigt sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, eingebürgerte Personen sowie Deutsche mit ausländischen Eltern. Wählerinnen und Wähler müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben. Seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl müssen Sie zudem in Detmold wohnhaft sein. Gewählt wird per Briefwahl oder am 14. September im jeweiligen Wahllokal, das aus der Wahlbenachrichtigung hervorgeht, die aktuell allen wahlberechtigten Detmolderinnen und Detmoldern zugestellt wird.
Alle Details zur Wahl des Integrationsrates finden sich unter:
https://www.detmold.de/stadtleben/gemeinschaft-und-soziales/integration/integrationsratswahlen