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Mit Wahlbenachrichtigung am 14. September neuen Integrationsrat wählen

Stadt Detmold

Eintrag ins Wählerverzeichnis noch bis 29. August möglich

Am 14. September wählen einige Detmolderinnen und Detmolder ihren Integrationsrat. Damit alle Wahlberechtigten auch tatsächlich ihre Stimme abgeben können, sollten sie prüfen, ob sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bislang keine Benachrichtigung bekommen hat, kann sich noch bis zum 29. August in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Gewählt wird am Sonntag, 14. September, im jeweiligen Wahllokal oder per Briefwahl.
Der Integrationsrat ist ein wichtiges Gremium in Detmold: Er stellt sicher, dass die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Einwanderungsgeschichte bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Dazu kann er Anträge an den Bürgermeister stellen, Anregungen geben und interkulturelle Akteure in der Stadt unterstützen. Thematisch befasst sich der Integrationsrat zum Beispiel mit Antidiskriminierung, der interkulturellen Öffnung der Verwaltung oder politischer Bildung.

Wer ist wahlberechtigt?

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose
  • Deutsche, die eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
  • Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben

Außerdem muss die Person am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • seit mindestens 1 Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Hauptwohnung in Detmold haben

Bürgerinnen und Bürger, die sich unsicher sind, ob Sie wählen dürfen, wenden Sie sich bitte an das Team Wahlen unter 05231/977-114 oder per E-Mail unter wahlen@detmold.de.
Alle Informationen zur Wahl des Integrationsrates gibt es auf der Website der Stadt Detmold: https://www.detmold.de/stadtleben/gemeinschaft-und-soziales/integration/integrationsratswahlen

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