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Stadt Detmold weitet Maskenpflicht aus

Mund-Nasen-Schutz muss auch sonntags sowie auf dem Schlossplatz getragen werden

Ab Samstag, 30. Januar 2021, weitet die Stadt Detmold bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus: Ab dann muss auch sonntags eine Maske getragen werden. Zudem gilt die Maskenpflicht nicht nur wie bisher schon in der gesamten Fußgängerzone, der Exterstraße, Bruchstraße, Schülerstraße, Krumme Straße, Unter der Wehme und im Rosental, sondern auch auf dem Schlossplatz. Die Maskenpflicht gilt täglich von 6 bis 20 Uhr. Die Erfahrungen aus den letzten Wochen zeigen, dass die Detmolder Innenstadt trotz überwiegend geschlossener Geschäfte auch am Sonntag ein Anziehungspunkt ist. Besucherinnen und Besucher bummeln und verweilen mangels alternativer Freizeitangebote im Innenstadtbereich, sodass es immer wieder zu Situationen kommt, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Trotz Maskenpflicht gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, das Tragen einer Maske im Innenstadtbereich ersetzt also nicht die bestehenden Regelungen zu Abstand und Kontakten im öffentlichen Raum.

 

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